Radio-Frequenzy-Identification (RFID)
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Überall – zu jeder Zeit – Kontrollen mit RFID
RFID (Radio Frequency Identification) steht für winzige Computer-Chips, die auf beliebigen Waren oder Geräten angebracht werden können. In die Chips sind Miniaturantennen integriert, sodass die auf den Chips gespeicherten Informationen wie Produktname und –nummer oder Preis über spezielle Lesegeräte, zum Beispiel am Wareneingang oder im Lager, in Sekundenbruchteilen und berührungslos via Funk gelesen und an die betrieblichen EDV-Systeme übermittelt werden können. Somit können zeitnah der Ort und der Warenfluss jedes Artikels von der Produktion über den Transport, über Zwischenlager bis hin zum Händler oder Kunden erfasst, gesteuert und kontrolliert werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf alle Branchen, auf Unternehmen und Beschäftigte. Eine neue Stufe der Rationalisierung von Logistikprozessen und der Kontrollmöglichkeiten der Beschäftigten steht bevor. RFID ist eine Basistechnologie zur automatischen, wirtschaftlichen Ortung von Gegenständen, zur Datenerfassung und Steuerung. Ergänzend können Bewegungsprofile und Zeitstudien der Beschäftigten erstellt werden. Betriebsräte und Ge-werkschaften müssen aktiv werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die RFID-Technik, betriebliche Anwendungen und Auswirkungen und Hinweise zu Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte.
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Funktionsweise der Technik und Anwendungen
Kleine, dünne und recht robuste Chips kennt jeder, zum Beispiel auf der EC-Karte oder im Firmenausweis zur berührungslosen Zutrittskontrolle. Ähnliche, zum Teil noch dünnere Chips lassen sich inzwischen auch in Folien oder Verpackungen einschweißen und so auf beliebige Produkte oder Materialien aufbringen. Die RFID-Chips selbst gibt es schon jetzt in unter-schiedlichsten technischen Ausprägungen. Diese Chips (auch “Smart Labels“ = intelligente Etiketten oder Tags genannt) können relativ große Informationsmengen speichern oder Mik-roprozessoren zur Datenverarbeitung enthalten. Zumeist werden aktuell auf den RFID-Chips nur wenige zentrale Informationen, wie zum Beispiel Artikelnummer/-bezeichnung, Her-kunftsort oder Preis, gespeichert. Dabei können die RFID-Lesegeräte, die Scanner, die Tag-Informationen je nach örtlichen und technischen Bedingungen von bis zu einigen Metern Entfernung erfassen, in Sekunden-bruchteilen und berührungslos, per Funk. Keine Artikel- oder EAN-Nummern muss mehr manuell erhoben werden.
Die automatisierte Datenerfassung mit RFID ist nur die Spitze eines gewaltigen IT-Eisbergs. Unter dieser Spitze liegen große, leistungsstarke IT-Systeme zur Speicherung und Auswertung der angelieferten Datenmengen. Stichworte sind:
• ERP (Enterprise Resource Planning = betriebswirtschaftliche Standardsoftware),
• CRM (Customer Relationship Management = Management von Kundenbeziehungen)
• SCM (Supply Chain Management = Optimierung von Lieferketten).
Ziel ist immer die Unterstützung (über-) betrieblicher Logistikketten und –prozesse. Marktführer bei ERP-Systemen und einer der großen Treiber im RFID-Geschäft ist der Softwaregigant SAP. Die bereits heute nicht gerade kleinen ERP-Systeme werden mit den großen Datenmengen der RFID-Erfassung noch aufgeblähter und komplexer werden. Hard- und Softwareproduzenten erwarten kräftige Umsatz- und Gewinnsteigerungen.
In den RFID-Anfängen waren die Scanner ausschließlich fest montiert, die RFID-Chips auf den Produkten „mobil“. Mittlerweile sind Scanner deutlich leistungsfähiger,kleiner und mobil z. B. in Handhelds oder sogar in Handys eingebaut. Umgekehrt gibt es Anwendungen, bei denen die Tags fest an Geräten wie Lüftungsanlagen montiert sind. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Lüftungsanlagen werden die Tags mit einem Handscanner eingelesen, die Wartung wird dokumentiert.
Mit der Basistechnologie RFID sind Anwendungen in jeder Branche, in jedem Betrieb denkbar. Einen guten und systematischen Überblick gibt die Internetseite [www.RFIDatlas.de]. Sie wird im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von praxisorientierten Forschungseinrichtungen betrieben und enthält u. a. ein verständliches Glossar, interessante Links, Literaturhinweise und insbesondere eine Vielzahl von Praxisbeispielen (linke Menüleiste). Diese Praxisbeispiele sind recht ausführlich dokumentiert. Daher wird hier nur ein grober Überblick zu RFID-Anwendungen gegeben.
Der Vorteil der RFID-Technik liegt in der automatischen Identifizierung und Ortung von belie-bigen Gegenständen. Daher haben die meisten Anwendungen mit der inner- oder überbetrieblichen Logistik zu tun. Der Handel ist einer der Vorreiterbranchen beim RFID-Einsatz. Schon in der Produktion werden RFID-Etiketten auf Produkte aufgeklebt oder bereits in die Verpackung integriert. Werden die Produkte nun am Warenausgang vorbei transportiert, erfasst das dort angebrachte RFID-Lesegerät die Daten sämtlicher Chips und leitet sie zur Speicherung an eine EDV-Datenbank weiter. Dort ist auch der Zielort, zum Beispiel ein Warenverteilzentrum, festgelegt. Falls versehentlich der falsche Lkw beladen werden sollte, erfolgt sofort eine automatische Warnmeldung. Im Wareneingang des Warenverteilzentrums werden die Daten der Produkte jeder entladenen Palette wiederum automatisch erfasst und im EDV-System gespeichert. Das EDV-System gleicht automatisch ab, ob alle eingeladenen Paletten auch ausgeladen wurden.
Die beiliegende Folie dient als technische Hintergrundinformationen, wie der RFID-Einsatz in der betrieblichen Lagerlogistik funktionieren kann.
Bei Pilotanwendungen im Einzelhandel melden „intelligente Verkaufsregale“, dass bei einem bestimmten Produkt der definierte Mindestbestand unterschritten ist und die Regale aufgefüllt werden müssen. Die Nachbestellung erfolgt automatisch. Eine manuelle Bestandsaufnahme oder die Inventur können endgültig entfallen. Auch lässt sich tages- oder stundengenau der Umsatz bestimmter Produkte ermitteln. “Schnelldreher“ lassen sich ebenso wie “Ladenhüter“ exakt identifizieren. Und „zuguter“ Letzt: Sind erst alle Waren mit RFID-Etiketten ausgezeichnet, müssen sie nicht mehr von der Kassiererin manuell gescannt und verbucht werden. Der Kassiervorgang kann deutlich beschleunigt werden.
Ein bereits klassischer Bereich des RFID-Einsatzes ist die gesamte überbetriebliche Logistik. Die Identifizierung einzelner Paletten oder des Stückguts erfolgt heute mit unternehmensspezifischen Codes oder dem genormten EAN-Code (“Zebrastreifen“). Sie werden überwiegend manuell oder auch halbautomatisch mit Strichcode-Lesern erfasst. Hier kommt ein weiterer, entscheidender Vorteil der RFID-Technik zum Zuge. Bei dem EAN-Code muss jeder Artikel einzeln gescannt werden. Mit einem RFID-Scanner können bis zu 120 Tags (aus Praxisprojekten), z. B. alle Artikel einer Euro-Palette, in einer Sekunde automatisch und be-rührungslos erfasst und gespeichert werden. Die RFID-Technik bietet ein enormes Rationalisierungspotenzial.
Ein weiteres Beispiel für den mobilen RFID-Einsatz ist die Überwachung der Kühlkette beim Transport von Lebensmitteln und medizinischen Produkten. Hier gibt es eine weitere techni-sche Komponente und Innovation. In die RFID-Tags werden mit Sensoren zur Temperaturer-fassung im Kühlbehälter oder in der Verpackung integriert. Die Meldung der erfassten Tem-peraturen wird über Funk an eine Zentrale erfolgen. Und schließlich kann die RFID-Technik in Verbindung mit GPS (= satellitengestütztes Ortungssystem) zum Beispiel bei Gefahrgut-transporten für eine satellitengestützte Behälterverfolgung eingesetzt werden.
Insgesamt wird die RFID-Technik überall genutzt, wo es um die Identifizierung und Verfolgung vom Produkten geht, um Warensteuerung oder Logistik, aber auch um Diebstahlsicherung, Zugriffskontrolle, Temperaturenüberwachung usw. Eine sehr flexible und universell einsetzbare IT-Technik.
Datenschutzprobleme
Die Anwendungsbeispiele zeigen, dass es sich bei RFID um eine neue Basistechnologie handelt, die den IT-Einsatz in der Arbeitswelt vorantreiben wird. In der Folge werden sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in vielen Branchen zum Teil erheblich verändern. Charakteristische Auswirkungen sind Rationalisierung und Arbeitsplatzabbau, enger werdende Zeit- und Mengenvorgaben, genauere Steuerungs- und Kontrollraster und somit eine Zunahme von Leistungsdruck und psychischen Belastungen. Der Schwerpunkt in diesem Artikel liegt auf dem Kontrollpotenzial.
Die wichtigsten Unternehmensziele beim RFID-Einsatz sind:
• Eine automatische, zeitnahe und kostengünstige Datenerfassung,
• Schnelle Übertragung der Daten durch Mobilkommunikation und IT-Netze zur weiteren Verarbeitung in zentralen Rechnern,
• Genauere Planung und Steuerung von Logistik- und Geschäftsprozessen,
• Zentralisierung von Steuerungskompetenzen, weniger Verantwortung vor Ort,
• Reduzierung von „Schwund“, Diebstahl und Inventurdifferenzen.
In der Folge erhalten die Planungsabteilungen der Unternehmen ein genaues Datengerüst, mit dem Arbeitsabläufe zeitlich und mengenmäßig exakt geplant und gesteuert werden können: Wie lange dauert es, zehn Paletten aus dem LKW zu entladen, 500 Pakete des Artikels XY zu kommissionieren oder sieben Meter Regal mit Kosmetikartikeln zu bestücken? So können für immer mehr Vorgänge exakte Planzeiten ermittelt, vorgegeben und für die Leistungskontrolle genutzt werden. Dafür werden die erfassten RFID-Daten mit den Vorgabezeiten abgeglichen, um „Abweichungen“ festzustellen. Über die Arbeit der Beschäftigten wird gleichsam ein minutiöses Zeitraster gelegt, systematische und nahezu flächendeckende Leistungs- und Verhaltenskontrollen können die Folge sein.
Werden RFID-Erfassungsgeräte überwiegend von einer Person genutzt (bei Handscannern oder beim Gabelstapler) oder muss für bestimmte Arbeitsvorgänge ein persönliches Kennwort eingegeben werden, so werden bei jedem Lesevorgang Datum, Uhrzeit und Aufenthaltsort des Beschäftigten erfasst – Grundlage für genaue Bewegungsprofile. Dies zeigt auch die folgende Grafik aus einem RFID-Pilotprojekt.
Das persönliche Arbeitsverhalten kann zeitlich und örtlich genau dokumentiert werden. Der Betriebsrat hat bei der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitzubestimmen (s. u.).
Der RFID-Einsatz birgt natürlich nicht nur Datenschutzprobleme für die Beschäftigten, sondern auch für Kunden insbesondere im Einzelhandel mit sich. Daher hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einem Faltblatt Anforderungen an den Datenschutz formuliert.
Gestaltungsansätze
Die bekannten Grundsätze des Datenschutzes, insbesondere die enge Zweckbestimmung, die Datenvermeidung, die Dokumentation von Daten, Löschfristen und Zugriffsberechtigten, usw., müssen natürlich beachtet werden. Bei RFID-Systemen hat zudem der Grundsatz der Trans-parenz für die Beschäftigten einen hohen Stellenwert. Die Komponenten des RFID-Systems müssen genau dokumentiert und insbesondere für die Beschäftigten transparent sein.
• Wo stehen die RFID-Scanner? Welche Reichweite haben sie?
• Welche Produkte sind (zunächst) mit RFID-Etiketten ausgestattet?
• Werde ich über „meinen“ mobilen RFID-Scanner identifiziert?
• Wer kann die erfassten Daten lesen und nutzen? Was geschieht mit den Daten?
„Geheime“ RFID-Lesegeräte oder RFID-Chips darf es nicht geben! Ein Extremfall, mit dem sich Betriebsräte vielleicht schon bald auseinander setzen müssen, könnte die (geheime?) Einbindung von RFID-Etiketten in Dienstkleidung wie Kittel, Schutzausrüstung, Schuhe oder Kappen sein. Würde dies zugelassen, könnten von jedem Beschäftigten exakte Bewegungs-profile erstellt werden.
Die Anwendungsbeispiele und somit die Kontrollpotenziale sind sehr unterschiedlich. Es geht jedoch im Allgemeinen um 4 zentrale Aspekte:
1. Das Wichtigste zuerst: Gibt es einen Personenbezug?
2. Wie genau werden Uhrzeiten erfasst und ausgewertet?
3. Wird der Standort z. B. des Scanners erfasst, und somit der Standort des Beschäftigten?
4. Werden Mengen registriert, und somit Leistungskontrollen möglich?
Zu 1) Personenbezug
Bei RFID-Anwendungen mit fest installierten Scannern z. B. in der Logistik oder im Handel ist der direkte Personenbezug häufig die Ausnahme. Es werden Materialflüsse und -bewegungen dokumentiert. Erst mit ergänzenden Daten – es gibt z. B. pro Schicht nur 3 Gabelstaplerfahrer – lässt sich der Personenbezug und somit die Mitbestimmung des Betriebsrats begründen. In Einzelfällen hat der Betriebsrat auch bei der Verarbeitung von Daten, die sich auf eine kleine Personengruppe beziehen, mitzubestimmen. In vielen Fällen ist der Personenbezug jedoch offensichtlich, z. B. bei mobilen RFID-Lesegeräten mit persönlicher Passworteingabe. In seltenen Fällen ist ein Personenbezug sogar aus Sicht der Beschäftigten wünschenswert, z. B. bei Sicherheitsdiensten mit gefährli-chen Kontrollwegen. Werden die mobilen RFID-Lesegeräte überwiegend von einer Person genutzt, dann fallen laufend Verhaltensdaten an. In allen Fällen muss die Zweckbestimmung der Datenverarbeitung und -nutzung hinterfragt und eingeschränkt werden.
Zu 2) Arbeitszeiten
Bei der Überwachung von Materialflüssen reicht im Allgemeinen die Information, dass ein Produkt nun im Lager X oder in LKW Y eingebracht wurde. Es reicht eine Statusinformation ohne Uhrzeit. Nur in Sonderfällen wird die genaue Uhrzeit benötigt. Grundsätzlich sollte die Uhrzeit grob, ungenau gespeichert werden, z. B. im 3-Stunden-Takt. Somit lassen sich auch keine Zeitraster über Arbeitstätigkeiten erstellen.
Zu 3) Standort
Schwierig ist es mit der Ortsangabe fest installierter RFID-Scanner oder auch Tags, z. B. bei der Instandhaltung oder bei Sicherheitsdiensten. Hier wird bei jeder Datenerhebung automa-tisch eine Standortinformation gespeichert. Gibt es einen Personenbezug, so wird der Auf-enthaltsort des Beschäftigten dokumentiert, Bewegungsprotokolle sind möglich. Auf Grund der betrieblichen Aufgabe und der Zweckbestimmung müssen die RFID-Chip-Nummer oder Scannernummer zumeist erfasst werden. Es können nur eine grobe Zeitangabe und rasche Löschfristen gefordert werden. Auch Pseudonymisierung begrenzt die Kontrollen. Bei mobilen RFID-Lesegeräten sollten die Erhebung ergänzender Ortsinformationen, z. B. über GPS, Kundennamen oder ähnlichem, ausgeschlossen oder sehr eingeschränkt werden.
Zu 4) Mengenangaben
In der Regel wird mit jeder RFID-Datenerhebung eine Mengenangabe angegeben (Einzel-produkt, Gebinde, Palette,…). Somit können Leistungskennzahlen ermittelt werden. Je nach betrieblicher Anwendung muss gewährleistet sein, dass die Daten nicht zur Festlegung von Vorgabezeiten genutzt werden.
Rechtlicher Bezug
Bei der Einführung von RFID-Systemen sind verschiedene Beteiligungsrechte des Betriebs-rates berührt. Wegen der Wichtigkeit wird hier neben § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch kurz auf § 111 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG eingegangen. Weiterhin können Mitbestimmungsrechte des BR nach §§ 87 Abs. 1. Nr 1 Verhalten der Arbeitnehmer, Nr. 7 Gesundheitsschutz, Leistungs-verdichtung oder Nr.10 – 11 bei Leistungsentgelt z. B. in der Kommissionierung BetrVG berührt sein. Bei der Einführung von RFID-Systemen wird es sich häufig um eine Betriebsänderung nach § 111 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG handeln: Es werden grundlegend neue technische Verfahren im Sinne von Arbeitsmethoden zur Identifizierung und Lokalisierung der Artikel eingeführt. Auch werden von dieser Maßnahme viele Beschäftigtengruppen betroffen sein. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass es sich bei der RFID-Einführung zumeist um einen mehrstufigen Prozess handeln wird, der häufig mit einem Pilotprojekt startet. Immer mehr Produkte oder Maschinenteile werden mit den RFID-Tags ausgestattet. Die einzelnen Maßnahmen und Schritte dieses Einführungsprozesses müssen aber im Zusammenhang gesehen werden, um so den Tatbestand der Betriebsänderung zu begründen. Die juristische Be-wertung, ob es sich alles in allem tatsächlich um eine Betriebsänderung handelt, muss im Einzelfall vorgenommen werden.
Wie bereits erwähnt, hat der Betriebsrat bei jeder elektronischen Überwachungsmöglichkeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitzubestimmen. Dabei ist gegen eine wirtschaftliche Steuerung und Verfolgung des Materialflusses nichts einzuwenden. RFID-Systeme erheben jedoch in aller Regel systematisch und detailliert Arbeits- und Zeitprofile der Beschäftigten. Der Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler hat in einem Vortrag im Herbst 2004 zu Daten-kassensystemen und Videoüberwachung darauf hingewiesen: Wenn das Arbeitsverhalten einer Person total, in allen Einzelheiten erfasst wird, verstößt dies nach herkömmlicher Auf-fassung gegen die Menschenwürde und stellt einen inakzeptablen Eingriff in die Persönlich-keitssphäre dar. Ein Übermaß an Kontrolle liegt auch dann vor, wenn ein teilweises Persön-lichkeits- oder Verhaltensprofil erstellt wird. Dies kann in Einzelfällen auch durch den RFID-Einsatz geschehen.
Regelungspunkte
Es zeigt sich: Betriebs- und Personalräte haben gute Ansatzpunkte, um den Einsatz von RFID zu begleiten und Nachteile für die Beschäftigten abzuwenden. Diese Hinweise beziehen sich auf den Fall der stationären RFID-Scanner mit beweglichen RFID-Chips, z. B. in Handel oder Logistik, und ausschließlich auf den Aspekte der Begrenzung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
• Rationalisierungsschutz
• Kernregelungen zur Verhinderung und Begrenzung von Überwachung; keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen; Mitbestimmung des BR; Einhaltung des BDSG
• Dokumentation und Mitbestimmung des BR bei Änderungen des RFID-Systems mit folgenden Informationen:
• Hardwarekonfiguration des RFID-Systems mit Kurzbeschreibung und Hauptfunktionen; insbesondere Standorte / Lageplan aller RFID-Lesegeräte; ggf. technische Leistungsda-ten, Reichweite, …; RFID-Drucker
• Übersicht der RFID-Anwendungssoftware mit Kurzbeschreibung und Hauptfunktionen
• Produktgruppen, die mit RFID-Etiketten versehen sind; ggf. Dateninhalte der Chips
• Genaue Dokumentation der pro Scann-Vorgang erhobenen Daten; Begrenzung der Zeit- und Ortsgenauigkeit bei der Datenerfassung;
• Vermeidung des Personenbezugs bei den RFID-Datensätzen, z. B. durch Pseudonymisierung
• In Anlehnung an § 4e BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) eine aktuelle und vollständige Unterlage zur Verarbeitung und Nutzung von Personaldaten (Personaldaten bezeichnen personenbezogene Daten von Beschäftigten des Unternehmens … ) mit dem RFID-System mit Angaben zu den Dateien und Datenfelder der gespeicherten Personaldaten; Den präzisen Geschäftszwecke; den Empfänger und Zugriffsberechtigten,
• Beschreibung aller Softwareschnittstellen zu EDV-Systemen
• Ggf. Dokumentation kritischer Auswertungen • Information der Beschäftigten über Art, Technik und Umgang mit der RFID-Technik
• Gesundheitsschutz; Begrenzung der Strahlenbelastung insgesamt
• Kontrollrechte des Betriebsrates
Links, BVén, weitere Informationen
An dieser Stelle noch einige interessante Links:
• ein Vortrag über Einsatzmöglichkeiten und Datenschutz bei RFID, BTQ Kassel [2]
• ein Folienvortrag zum Einsatz im Handel, vom Autor http://www.menschen-machen-innovationen.de/material/forum_b3_fickert_folienvortrag.pdf
• Beiträge zum Einsatz in Transport und Logistik, von Verdi http://psl.verdi.de/logistik/archiv_2007_nachrichten/data/2006_2007_rfid_teil1b4.pdf
• der Hinweis zu einer ver.di-Broschüre mit Anwendungen, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten http://www.verdi-innotec.de/upload/RFID_Baisinformation.pdf
Hier 2 betriebliche Regelungen (unbedingt anpassen!)
Media:Rfid_BV2_test-JF1002.pdf
und eine Checkliste für die Informationsbeschaffung:
Media:RFID-info_checkliste-JF1002.pdf
Jürgen Fickert ist IT-Berater bei der Technologieberatungsstelle Nordrhein-Westfalen; Kontakt: TBS Dortmund; fon 0231-249698-0 juergen.fickert@tbs-nrw.de




